Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impresssum
Rupteur AG
Ch. de la Verseuse, 9
CH-1219 Aïre (GE)
Téléphone: +41 22 796 26 26
E-Mail: Formulaire de contact
Site Internet: www.rupteur.ch
Données de l'entreprise
IDE: CHE-348.142.982
TVA: CHE-348.142.982 TVA
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: Mai 2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend CGV) gelten für alle Nutzer des Online-Shops www.rupteur.ch sowie für alle von Rupteur SA erbrachten Dienstleistungen. Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit Rupteur SA (im Folgenden Rupteur) geschäftliche oder rechtliche Beziehungen unterhält.
Rupteur erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Jede Bestellung des Kunden setzt die uneingeschränkte Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen voraus.
Rupteur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Das Angebot gilt, solange das Produkt im Online-Shop zu finden ist und/oder solange der Vorrat reicht.
Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz oder Liechtenstein.
Die vom Kunden gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Rupteur lehnt jede Verantwortung für die Folgen ab, die sich aus der Bereitstellung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen durch den Kunden ergeben.
2. Informationen
2.1 Produkte und PreiseDie Fotos und Abbildungen von Produkten, die auf unserer Website oder in anderen Kommunikationsmitteln (E-Mail, Werbung usw.) zur Veranschaulichung eines Produkts erscheinen, sind nicht vertraglich und begründen in keiner Weise unsere Haftung. Daher übernehmen wir keine Verantwortung für etwaige Unterschiede zwischen den Präsentationsfotos und dem tatsächlichen Produkt.
Produktinformationen wie Beschreibungen, technische Spezifikationen und Kompatibilität dienen ausschließlich Informationszwecken und können Fehler seitens Rupteur, des Herstellers oder seiner Partner enthalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden oder seines Vertreters, die Kompatibilität des Produkts vor der Installation zu überprüfen. Rupteur lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden ab, die aus der Installation eines inkompatiblen Produkts resultieren.
Alle im Online-Shop angezeigten Verkaufspreise sind Endpreise, die alle Steuern (einschließlich Mehrwertsteuer), etwaige vorgezogene Recyclingsteuern (TAR), Verpackungskosten sowie Versandkosten enthalten. Einzige Ausnahme ist ein eventueller Mindermengenzuschlag von maximal 9 CHF, der erhoben werden kann, wenn der Warenkorb zum Zeitpunkt der Bestellung weniger als 50 CHF beträgt. Rupteur behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich für den Abschluss des Kaufvertrages ist der im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Preis.
Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die der Kunde bei Rupteur bestellt, wie z. B. Montage, Entsorgung, Garantieverlängerungen, Versicherungen etc., werden im Warenkorb und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Rupteur übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Produktverfügbarkeit kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
2.3 Zusatzleistungen: MontageKann die Montageleistung aus einem vom Kunden angegebenen Grund (z.B. Nichteinhaltung des Termins, fehlerhafte Angabe der Fahrzeugdaten etc.) nicht durchgeführt werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Montageleistung.
3. Vertragsschluss
Die im Online-Shop veröffentlichten Produkte und Preise gelten als Angebote. Diese Angebote stehen jedoch stets unter der auflösenden Bedingung einer Unmöglichkeit der Lieferung oder einer falschen Preisangabe.
Der Vertrag mit Rupteur kommt zustande, sobald der Kunde seine Bestellung im Online-Shop, in einer der Filialen, telefonisch oder per E-Mail aufgibt (nachfolgend „Vertrag“).
Bei der Online-Bestellung wird dem Kunden der Eingang der Bestellung durch eine automatisch generierte Bestellbestätigung per E-Mail bestätigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellbestätigung stellt keine Bestätigung dar, dass das Produkt tatsächlich geliefert werden kann. Sie informiert den Kunden lediglich darüber, dass der Online-Shop seine Bestellung erhalten hat und damit der Vertrag mit Rupteur zustande gekommen ist, sofern dieser geliefert werden kann und der angegebene Preis korrekt ist.
Der Kunde muss genaue Angaben, insbesondere zum Fahrzeug (Typ, Marke, Modell, Motorisierung und Baujahr) sowie seine vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) machen Nummer). . Im Falle eines Mangels oder Fehlers bei der Bereitstellung dieser Informationen durch den Kunden lehnt Rupteur jegliche Haftung ab und die daraus resultierenden Folgen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
Rupteur behält sich das Recht vor, Auftragsänderungen nach deren Bestätigung anzunehmen oder abzulehnen. Bei Änderungen können zusätzliche Kosten zu Lasten des Kunden entstehen.
4 Fristen und Verfügbarkeit
Mit der Bestätigung des Auftragseingangs wird dem Kunden ein voraussichtlicher Liefertermin mitgeteilt. Als „Sonderbestellungen“ gelten alle Artikel, die nicht mit dem ausdrücklichen Vermerk „Versandfertig ab unserem Lager in Genf“ oder „X Stück an unser Lager in Genf“ als auf Lager verfügbar gekennzeichnet sind.
Im Falle einer verspäteten Lieferung durch Rupteur hat der Kunde (außer bei Sonderbestellungen) das Recht, ab dem 90. Kalendertag nach dem ursprünglich angekündigten Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet Rupteur die vom Kunden bereits gezahlten Beträge. Ein anderer Anspruch kann gegenüber Rupteur nicht geltend gemacht werden.
Rupteur legt großen Wert darauf, auf seiner Website möglichst genaue Verfügbarkeiten und Lieferzeiten anzuzeigen. Diese Informationen dienen jedoch nur zu Informationszwecken und können jederzeit geändert werden.
Die Lieferzeiten sind Richtwerte und können nicht garantiert werden. Rupteur lehnt jegliche Verantwortung für Lieferverzögerungen, gleich aus welchem Grund, ab.
5 Lieferung/Abholung der Bestellung
Alle Liefer- und Abholoptionen werden Ihnen bei Abschluss der Bestellung im Online-Shop angezeigt.
Die Lieferadresse muss in der Schweiz oder Liechtenstein liegen und mit dem LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
Wenn der Kunde eine falsche Lieferadresse angibt, liegen alle Rücksende- und Rücksendekosten in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Erhält der Kunde die bestellten Produkte nicht zum vereinbarten bzw. angegebenen Liefertermin, behält sich Rupteur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung) und/oder dem Kunden die entstandenen Lieferkosten sowie etwaige Wertverluste in Rechnung zu stellen.
Holt der Kunde die bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Verfügbarkeit ab (Abholung in der Filiale), kann Rupteur vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Nach einem Zeitraum von 180 Kalendertagen ohne Abholung gilt die Ware als aufgegeben und geht in das Eigentum von Rupteur über, ohne dass eine Rückerstattung oder ein Umtausch möglich ist.
6 Nach Versand/Übergabe der Teile
6.1 Kontrollpflicht des KundenEs liegt in der Verantwortung des Kunden, angelieferte oder in einer unserer Filialen abgeholte Produkte unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Erfolgte die Lieferung durch ein Transportunternehmen, sind eventuelle Schäden auf dem Lieferschein zu vermerken.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, angelieferte oder in einer unserer Filialen abgeholte Produkte unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Jede Reklamation bezüglich eines gelieferten Produkts muss innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt schriftlich erfolgen.
6.2 BeförderungsbedingungenDie Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Ware versandt oder dem Kunden in unserer Filiale zur Verfügung gestellt wird. Die versendeten Waren reisen unter der Verantwortung des Empfängers und unterliegen den Transportbedingungen der mit der Lieferung beauftragten Unternehmen.
Im Falle eines Sachschadens muss von der Postzustellstelle oder dem Unternehmen, das das Paket zugestellt hat, eine Meldung erstellt und ggf. unverzüglich an Rupteur gemeldet werden.
Der Höchstbetrag einer Entschädigung ist auf die Deckung des Schadens oder Verlusts durch den Spediteur beschränkt. Die Haftung von Rupteur ist ausgeschlossen.
Jeder Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz von Artikeln, für die Rupteur verantwortlich ist, ist ausgeschlossen.
In Abwesenheit des Kunden und/oder Empfängers können Pakete ohne Unterschrift zurückgelassen werden.
Wenn der Kunde nicht möchte, dass das Paket ohne Unterschrift zurückgelassen wird, obliegt es ihm, den Spediteur zu kontaktieren, um die Einlieferungsermächtigung zu ändern, beispielsweise über Online-Dienste wie „Meine Sendungen“ der Post.
Im Falle eines Problems im Zusammenhang mit der Lieferung, wie z. B. Beschädigung, Verlust des Pakets, Diebstahl oder Vandalismus, haftet Rupteur SA nicht. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Spediteur und/oder Rupteur angegebenen Verfahren strikt einzuhalten.
Bei Bestellungen, die mit der Schweizerischen Post zugestellt werden, müssen allfällige Schäden fristgerecht und gemäss den online verfügbaren Hinweisen zum Thema „Schaden oder Verlust“ bei einer Postfiliale gemeldet werden. Bei anderen Spediteuren müssen Schäden bei Erhalt dem Spediteur gemeldet werden.
Im Falle eines Sachschadens muss von der Postzustellstelle oder dem Unternehmen, das das Paket zugestellt hat, ein Protokoll erstellt und unverzüglich an Rupteur gemeldet werden. Reklamationen wegen Transportschäden müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden.
6.3 Optionale TransportgarantieWird bei der Bestellung eine Transportgarantie abgeschlossen, kann Rupteur im Falle einer Beschädigung des Pakets nach eigenem Ermessen Kosten übernehmen, die nicht durch die vom Transporteur angebotene Grundversicherung gedeckt sind. Diese Garantie erlischt bei Verlust, Diebstahl oder Vandalismus.
Die Garantie beschränkt sich strikt auf den Ersatz der Artikel gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Artikel 8.
Die Erstattung der Transportversicherung hat Vorrang und ist nicht mit der Transportgarantie kombinierbar.
Wenn der Kunde eine Transportgarantieversicherung abschließt, muss er die Anweisungen von Rupteur befolgen. Eine eventuell aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden nicht erhaltene Entschädigung kann von der Deckung abgezogen werden.
Diebstahl, Verlust und Vandalismus sind von der Transportgarantie ausgeschlossen.
Der vom Spediteur oder der von Rupteur angebotenen Transportgarantie gedeckte Schadensersatz für Verluste oder Schäden ist strikt auf den Ersatz der Waren beschränkt. Ist dies nicht möglich, beschränkt sich die Höhe auf die Höhe des Warenwertes zum Zeitpunkt des Kaufs.
Etwaige Fehler oder mögliche Schäden müssen sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Produkte, Rupteur und dem Spediteur gemeldet werden. Diese Meldungen müssen per E-Mail an info@rupteur.ch erfolgen. Der Kunde darf kein beschädigtes, inkompatibles oder falsches Produkt verwenden. Er muss es in der Originalverpackung aufbewahren und die von Rupteur bereitgestellten Rückgabeanweisungen befolgen.
6.4 Sorgfaltspflicht bei der Montage von TeilenWerden die Teile nicht von Rupteur eingebaut, verpflichtet sich der Kunde, den Einbau einer im Handelsregister eingetragenen zugelassenen Werkstatt (im Folgenden „Vertreter“) zu überlassen. Als Nachweis ist die Montagerechnung aufzubewahren.
Der Kunde verpflichtet sich, die von Rupteur erteilten Weisungen an den Vermittler weiterzuleiten und für deren Einhaltung zu sorgen. Im Falle der Nichteinhaltung lehnt Rupteur SA jegliche Verantwortung ab und der Kunde muss die Konsequenzen tragen.
Es liegt in der Verantwortung des Vertreters, die Kompatibilität der Teile mit dem Fahrzeug und die Richtigkeit der Daten im Genehmigungszertifikat zu überprüfen, bevor er mit dem Einbau in das Fahrzeug fortfährt.
Der Auftragnehmer muss seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Zulassungsbescheinigung, Zulassungsschilder, Aufschriften, Referenzen, Achslast, Lärm- und Schadstoffnormen usw. prüfen. Er muss sicherstellen, dass das Produkt den Empfehlungen des Autoservices des Kantons, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, der ASA (Association of Automobile Services) und der LCR entspricht.
6.5 Zusätzliche Informationen zu Felgen, Distanzscheiben und ReifenVor der Montage der Reifen müssen unbedingt eine Vorder- und eine Hinterfelge am Fahrzeug montiert werden, um sicherzustellen, dass die Felge bzw. der Reifen nicht über die Kotflügel hinausragt und sich die Felge gemäß den OFROU-Richtlinien frei drehen lässt:
Unabhängig von den Belastungs- und Betriebsbedingungen muss immer ein Freiraum zwischen dem Rad und den mit dem Radträger verbundenen Federungs-, Brems- und Lenkelementen vorhanden sein. Die zulässigen Mindestwerte betragen: 2 mm zwischen Rad und Bremsen (unter Berücksichtigung des Verschleißes der Bremsbeläge und des möglichen Einbaus von Ausgleichsgewichten), 4 mm zwischen Rad und Lenkelementen, Lenkeraufhängung, Stabilisatoren, Federbeine, Federn und Stoßdämpfer sowie 6 mm zwischen Rad oder Reifen und anderen Konstruktionselementen.
Sofern vom Fahrzeughersteller nicht anders angegeben, gilt die Radbefestigung als ausreichend, wenn die Mindestanzahl der Umdrehungen der Radschrauben/-muttern eingehalten wird: M12x1,5 = 6,5 Umdrehungen, M12x1,25, M14x1,5 = 7,5 Umdrehungen und ½“ UNF = 8 Umdrehungen.
6.6 Zusätzliche BestimmungenIm Falle von Montagespuren, Schmutz, Kratzern oder anderen Veränderungen am Produkt und seiner Verpackung, auch wenn das Produkt nicht zusammengebaut wurde oder das Fahrzeug nicht gefahren wurde, wird der Artikel nicht zurückgenommen. Rupteur SA lehnt jede Verantwortung für eine unsachgemäße Montage ab, die nicht von uns durchgeführt wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen erlischt auch die Produktgarantie.
Rupteur lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die sich aus der Verwendung der Produkte in einer Weise ergeben, die nicht den bereitgestellten Anweisungen entspricht oder für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet wird.
7. Garantie
7.1 GewährleistungBei der angebotenen Garantie handelt es sich um eine Bring-In-Garantie. Der Kunde muss das defekte Produkt auf seine Kosten an die von Rupteur angegebene Servicestelle senden. Nach Bearbeitung des Garantiefalls wird das Produkt in der Niederlassung bereitgestellt oder per Post an den Kunden zurückgesandt. Die Kosten für die Rücksendung und den erneuten Versand liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Rupteur garantiert die Mangelfreiheit und die ordnungsgemäße Funktion des bestellten Produkts für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Lieferung und/oder Abholung in einer unserer Niederlassungen. Diese Garantiefrist läuft auch dann weiter, wenn Garantieleistungen erbracht wurden. Rupteur kann Garantieleistungen auf verschiedene Arten erbringen:
- Kostenlose Reparatur
- Zum heutigen Preis haben
- Rabatt
Für folgende Produkte ist die Gewährleistung gemäß Artikel 8 ausgeschlossen:
- Glühbirnen, Batterien, Ladegeräte, Booster
- Teile, die nach den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht zugelassen sind
- Artikel, die für den Wettbewerb oder den Einsatz auf gesperrten Straßen bestimmt sind
- Neuprogrammierung des Motors
- Verschleißteile
Im Rahmen der Prüfung des Garantieanspruchs kann Rupteur dem Kunden nach eigenem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen (Umtausch unter Vorbehalt). Dies geschieht unter der aufschiebenden Voraussetzung, dass es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt. Der Kunde wird erst nach Garantiebestätigung durch Rupteur Eigentümer des Ersatzprodukts. Im Falle der Verweigerung der Gewährleistung muss der Kunde das Ersatzgerät zum Wert zum Zeitpunkt der Lieferung erwerben.
Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen führt zum Erlöschen der Produktgarantie und schließt jegliche Möglichkeit einer Rückgabe, Rückerstattung oder Entschädigung aus und entbindet Rupteur von jeglicher Haftung.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende Wartung, fehlerhafte, nicht von Rupteur durchgeführte Installation oder nicht autorisierte Änderungen zurückzuführen sind. Um gültig zu sein, muss jedem Garantieanspruch der Originalkaufbeleg und das Garantiezertifikat (falls zutreffend) beiliegen.
Alle weiteren Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sind ausgeschlossen.
7.2 Reparatur außerhalb der GarantiezeitDie Kosten einer Reparatur außerhalb der Garantie gemäß Artikel 7 gehen zu Lasten des Kunden. Rupteur behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen, die durch die Überprüfung und Rücksendung von Produkten mit nicht sichtbaren Mängeln oder Schäden entstehen, die nicht durch die Herstellergarantie gemäß Artikel 7 abgedeckt sind.
8. Zahlung
8.1 ZahlungsartenZahlungen müssen in Schweizer Franken erfolgen.
Kunden können die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten nutzen, etwaige Zahlungskosten werden an dieser Stelle detailliert aufgeführt.
Bei Zahlung per Kreditkarte oder anderen Sofortzahlungsmethoden erfolgt die Abbuchung zum Zeitpunkt der Bestellung.
Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt keine Reservierung der Produkte.
Produkte, die zunächst von einem externen Händler geliefert werden müssen, werden erst nach erfolgter Zahlung bestellt.
Bei Kauf auf Rechnung (nur autorisierte Kunden) ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der Bestellung zu bezahlen. Bei möglichen Rücksendungen bestimmter Artikel der Bestellung kann der Rechnungsbetrag entsprechend gekürzt werden.
8.2 ZahlungsverzugWenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt, werden alle unbezahlten Beträge, die der Kunde Rupteur aus welchem Grund auch immer schuldet, sofort (im Falle einer vorzeitigen Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen ab dem Datum der 1. Fälligkeit) fällig. dem Kunden in Rechnung gestellt. Rupteur kann eine sofortige Zahlung verlangen und die Lieferung von Produkten an seine Kunden aussetzen.
Ab der 2. Zahlungserinnerung berechnet Rupteur eine Entschädigung von 5 CHF und ab der 3. Zahlungserinnerung eine Entschädigung von 20 CHF. Bei erfolglosen Mahnungen besteht die Möglichkeit, die Rechnungsbeträge an ein Inkassounternehmen weiterzuleiten. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15 % auf den bei Fälligkeit fälligen Rechnungsbetrag berechnet werden. Das Inkassounternehmen wird die fälligen Beträge in seinem Namen und Auftrag einfordern und kann zusätzliche Verwaltungsgebühren erheben.
Im Falle einer Nichtzahlung behält sich Rupteur das Recht vor, dem Kunden alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltskosten und Verzugszinsen, berechnet zum gesetzlichen Höchstsatz, in Rechnung zu stellen.
8.3 Eigentumsvorbehalt Die bestellten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rupteur. Breaker bzw. der Händler ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Umgestaltung oder Veränderung ohne ausdrückliche Zustimmung von Rupteur nicht gestattet. 8.4 Kauf auf Rechnung mit Ratenzahlungsoption (Swissbilling)SWISSBILLING SA ist ein Service, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Bestellung einfach und sicher per Rechnung zu bezahlen. Die Rechnung wird Ihnen von SWISSBILLING getrennt vom Paket per E-Mail oder per Post zugesandt, je nach Ihrer Wahl. Für SWISSBILLING-Dienste fallen zusätzliche Abrechnungskosten an. Der Maximalbetrag für einen ersten Einkauf bei SWISSBILLING beträgt CHF 2200.00. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungserhalt. Aus Sicherheitsgründen müssen Rechnungsadresse und Lieferadresse identisch sein. Vor Annahme Ihrer Bestellung behält sich SWISSBILLING SA das Recht vor, Ihre Bonität anhand der Datenbank der CRIF AG in Zürich (Tel.: 0848 333 222, www.crif.ch) zu prüfen. Auch für unsere Kunden gelten die besonderen Konditionen von Swissbilling.
Änderung oder Stornierung der Bestellung
Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme der Produkte und Dienstleistungen. Rupteur kann nach eigenem Ermessen spätere Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen akzeptieren und behält sich das Recht vor, eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Betrags der stornierten Bestellung, mindestens jedoch CHF 60.-, sowie einen allfälligen Wertverlust zu verlangen ( seit der Bestellung) der stornierten Produkte.
Bei Sonderbestellungen ist zu beachten, dass der Kunde nicht das Recht hat, die Bestellung ohne vorherige Zustimmung von Rupteur und seinen Lieferanten zu stornieren. Diese Regel gilt in erster Linie, aber nicht ausschließlich, für Sonderbestellungen. Akzeptiert der Lieferant die Stornierung, werden dem Kunden zusätzlich zu den bereits von Rupteur in Rechnung gestellten Kosten eventuelle Kosten in Rechnung gestellt.
Tritt nach der Bestellung bzw. Vertragsschluss gemäß Artikel 3 eine (teilweise) Unmöglichkeit der Lieferung (Auflösungsbedingung) ein, wird der Kunde unverzüglich per E-Mail informiert. Wenn die Bestellung bereits bezahlt wurde, wird der Betrag zurückerstattet. Erfolgt keine Zahlung, wird der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung frei. Alle weiteren Rechte im Zusammenhang mit einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.
11. Rückgabe mangelfrei gelieferter Ware
11.1 RückgaberechtEin Rückgabe- oder Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht; die Entscheidung über diese Möglichkeit und etwaige damit verbundene Bedingungen obliegt Rupteur.
Rupteur behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen für bestimmte Produkte ein Rückgaberecht zu gewähren. Die Gewährung eines solchen Rückgaberechts begründet jedoch keinerlei Verpflichtung für Rupteur. Sofern ein Rückgaberecht gewährt wird, unterliegt dieses den von Rupteur festgelegten besonderen Bedingungen und Konditionen.
Für den Fall, dass Rupteur für ein bestimmtes Produkt ein Rückgaberecht gewährt, muss der Kunde die von Rupteur angegebenen Rückgabeverfahren befolgen. Das zurückgegebene Produkt muss im Originalzustand, unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung sein, zusammen mit sämtlichem Zubehör und den bereitgestellten Dokumenten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewährung eines freiwilligen Rückgaberechts durch Rupteur für ein Produkt keinen Präzedenzfall darstellt und keine Garantie für die Annahme zukünftiger Rückgaben ähnlicher Produkte darstellt. Rupteur behält sich das Recht vor, jede Rücksendung abzulehnen, die nicht den genannten Bedingungen entspricht oder ohne vorherige Genehmigung erfolgt.
Artikel, die zusammengebaut wurden, Spuren oder Verschmutzungen aufweisen, sich nicht mehr im Neuzustand befinden oder deren Verpackung beschädigt ist, können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
Rupteur behält sich das Recht vor, für akzeptierte Rücksendungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Verkaufspreises des zurückgegebenen Produkts zu erheben. Bei Sonderbestellungen können diese Gebühren erhöht werden.
Folglich erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass Rupteur nicht für Schäden, Verluste oder Kosten verantwortlich gemacht werden kann, die sich aus dem Fehlen einer Rückgabevereinbarung, der Nichtannahme einer Rückgabe oder einer anderen diesbezüglich getroffenen Entscheidung ergeben Ermessensrechte und Vorrechte von Rupteur.
11.2 Nicht identifizierbare RücksendungenRücksendungen, für die uns keine Absenderinformationen vorliegen und die daher (wegen fehlender Daten) nicht retourniert werden können, können nach 14 Kalendertagen erneut eingestellt bzw. entsorgt werden.
12. Bewachung
Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Verschlechterung eines Rad-, Felgen- oder Reifensatzes infolge eines Unfalls oder einer Naturkatastrophe ist die Erstattung davon abhängig, dass unsere Versicherungsgesellschaft dafür sorgt. Andernfalls erfolgt keine finanzielle Entschädigung, Entschädigung oder Erstattung Hergestellt von Rupteur SA.
Der stillschweigende Sicherheitsvertrag läuft für einen Zeitraum (6 Monate ab Hinterlegung der Reifen oder Räder oder dem letzten Austausch) und verlängert sich bei jedem Fälligkeitstermin um die gleiche Dauer. Am Ende jedes Zeitraums ist der entsprechende Betrag fällig, auch wenn der Kunde die Ersatzlieferung nicht vornimmt. Bei einem vorzeitigen Bezug wird der Betrag für die gesamte Laufzeit fällig.
Die Aufbewahrung der Räder erfolgt 12 Monate ab dem Datum des Radausbaus bzw. letzten Radwechsels (als Nachweis gilt das Datum der entsprechenden Rechnung). Nach Ablauf dieser Frist sendet Rupteur SA eine Zahlungsaufforderung (per E-Mail oder Post) mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Wenn die Rechnung nach Ablauf dieser Frist nicht bezahlt wird, gehen die Reifen und Felgen in das Eigentum von Rupteur SA über, die sich die Wahl vorbehält, sie zum Verkauf anzubieten oder sie recyceln zu lassen. Es fallen weiterhin Sicherheitsgebühren an.
13 Haftung und Beschränkungen
13.1 HaftungDie Haftung von Rupteur richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Rupteur kann jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit, direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aufgrund verspäteter Lieferung oder Handlungen oder Unterlassungen seiner Hilfspersonen, sei es im Rahmen eines Vertrags, haftbar gemacht werden oder außerhalb eines Vertrags.
Darüber hinaus lehnt Rupteur jegliche Haftung für folgende Ursachen ab:
- unsachgemäße, vertragswidrige oder rechtswidrige Lagerung, Lagerung oder Verwendung des Produkts.
- Verwendung von inkompatiblem Zubehör oder Ersatzteilen.
- mangelnde Wartung und/oder unsachgemäße Veränderungen oder Reparaturen des Produkts durch den Kunden oder Dritte.
- im Falle höherer Gewalt, insbesondere Schäden durch Witterungseinflüsse, Feuchtigkeit, Stürze, Schläge usw., die nicht auf Rupteur und die Behörden zurückzuführen sind
Rupteur lehnt jegliche Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art ab, ob direkt, indirekt oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder dem Zugriff auf die Websites von Rupteur oder Links zu Websites Dritter ergeben. Rupteur übernimmt keine Garantie für den einwandfreien Betrieb aller Teile seiner Website. Darüber hinaus lehnt Rupteur jegliche Haftung im Falle einer Manipulation des Computersystems eines Nutzers durch unbefugte Dritte ab.
13.3 EntlastungsklauselProduktinformationen wie Beschreibungen, technische Spezifikationen und Kompatibilität dienen ausschließlich Informationszwecken und können Fehler seitens Rupteur, des Herstellers oder seiner Partner enthalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden oder seines Vertreters, die Kompatibilität des Produkts vor der Installation zu überprüfen. Rupteur lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden ab, die aus der Installation eines inkompatiblen Produkts resultieren.
In keinem Fall haften Rupteur, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Partner für besondere, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder Nutzungsausfall, die sich aus der Installation von Rupteur ergeben inkompatibles Produkt, auch wenn Rupteur über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde. Die Installation eines inkompatiblen Produkts führt zum vollständigen Ausschluss jeglicher Entschädigung, Rückgabe, Umtausch, Rückerstattung oder Schadensersatzpflicht.
Die Nichteinhaltung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden oder seinen Vertreter entbindet Rupteur von jeglicher Haftung hinsichtlich der direkten oder indirekten Folgen, die sich daraus ergeben können. Der Kunde ist verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen genauestens einzuhalten, um alle damit verbundenen Garantien und Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.
14 Sonstige Bestimmungen
14.2 TeilnichtigkeitSollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder nichtig erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.
14.3 Gerichtsstand und anwendbares RechtSämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Rupteur und dem Kunden unterliegen dem materiellen Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Im Streitfall ist ausschließlicher Gerichtsstand Genf.
14.4 UrheberrechtshinweisAlle Rechte, insbesondere geistige Eigentumsrechte, bleiben Rupteur vorbehalten.
14.5 DatenschutzRupteur SA verpflichtet sich, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und sie gemäß den Richtlinien des LPD nicht an Dritte weiterzugeben.
14.6 Aktualisierung der AGBRupteur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf der Website von Rupteur veröffentlicht werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die AGB regelmäßig einzusehen, um über etwaige Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben.
14.6 Zusätzliche RichtlinienDiese zusätzlichen Richtlinien gelten ergänzend zu diesen geltenden Bedingungen, soweit sie diesen nicht widersprechen. Die oben genannten allgemeinen Verkaufsbedingungen von Rupteur haben stets Vorrang.